AGB
Schule für Atlaslogie
AGB
Way to Life GmbH
Hauptstrasse 7
4552 Derendingen
Ausgabe für die Schweiz
1. Anmelde Gebühr
Die im Vertrag vereinbarte Anmeldegebühr ist innert 10 Tagen auf das Konto des Unterrichtsgebers zu überweisen.
2. Ausbildung Honorar
Das im Vertrag vereinbarte Ausbildungshonorar umfasst folgende Leistungen:
– 11 Ausbildungswochenenden zu je 12 Ausbildungsstunden
– Ausbildungsunterlagen
– Spezialliege
– Prüfungswochenende inkl. Diplom, sofern die Prüfung mit Erfolg bestanden wurde
– Ausbildungsstundennachweis
3. Rücktritt vom Vertrag
Der Rücktritt vom Vertrag muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
3.1 Rücktritt vor Ausbildungsbeginn
Tritt der Ausbildungsnehmer vor Ausbildungsbeginn vom Vertrag zurück, so wird die einbezahlte Anmeldegebühr wie folgt zurückerstattet:
– Bei Rücktritt bis drei Monate vor Ausbildungsbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 150.– geschuldet. Es werden somit Fr. 350.– zurückerstattet.
– Bei Rücktritt bis einen Monat vor Ausbildungsbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 250.– geschuldet. Es werden somit Fr. 250.–zurückerstattet.
– Bei Rücktritt weniger als einen Monat vor Ausbildungsbeginn verfällt die ganze Anmeldegebühr.
3.2 Rücktritt nach Ausbildungsbeginn
– Bei Rücktritt spätestens bis und mit dem sechsten Ausbildungswochenende wird das halbe Ausbildungshonorar zurückerstattet. – Bei Rücktritt nach dem sechsten Ausbildungswochenende erfolgt keine Rückerstattung des Ausbildungshonorars.
3.3 Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen
Macht der Unterrichtsnehmer für seinen Rücktritt gesundheitliche Gründe geltend, so wird das Unterrichtshonorar pro rata temporis zurückerstattet, sofern der Unterrichtsnehmer durch ärztliches Zeugnis nachweist, dass er aus gesundheitlichen Gründen den Ausbildungslehrgang abbrechen muss.
3.4 Eigentumsvorbehalt
Die dem Unterrichtsnehmer ausgehändigte Spezialliege geht erst mit erfolgreich bestandener Prüfung und vollständiger Bezahlung des Ausbildungshonorars ins Eigentum des Unterrichtsnehmers über. Wird die Ausbildung aus welchen Gründen auch immer nicht mit dem Diplom abgeschlossen, ist die Spezialliege umgehend dem Schulleiter auf Kosten des Unterrichtsnehmers zurückzugeben.
4. Verhinderung am Unterricht
4.1 Verhinderung durch den Unterrichtsgeber
Lektionen, welche wegen Verhinderung des Unterrichtsgebers ausfallen, werden nachgeholt oder durch einen Lehrbeauftragten durchgeführt.
4.2 Verhinderung durch den Unterrichtsnehmer
Lektionen, welche wegen Verhinderung des Unterrichtsnehmers ausfallen, werden nicht nachgeholt.
5. Ausbildung Materialien
5.1 Ausbildungsordner
Der Unterrichtsnehmer erhält vom Unterrichtsgeber ausführliche Ausbildungsunterlagen in Form eines Ausbildungsordners. Das Material wird laufend abgegeben, so dass der Unterrichtsnehmer bei Abschluss des Ausbildungslehrganges im Besitze der vollständigen Unterlagen ist.
Bei Rücktritt des Unterrichtsnehmers vor Abschluss des Ausbildungslehrganges besteht kein Anspruch auf Aushändigung der noch nicht zur Verfügung gestellten Ausbildungsunterlagen.
5.2 Vertraulichkeit der Unterlagen
Die dem Unterrichtsnehmer vom Unterrichtsgeber abgegebenen Ausbildungsunterlagen sind nur für den persönlichen Gebrauch durch den Unterrichtsnehmer bestimmt. Der Unterrichtsnehmer verpflichtet sich, die Ausbildungsunterlagen weder in irgendeiner Form zu kopieren noch Dritten in irgendeiner Form zugänglich zu machen.
5.3 Spezialliege
Der Unterrichtsnehmer verpflichtet sich, die Unterrichtsgeber gelieferte Spezialliege zu übernehmen und mit dieser zu arbeiten. Ausnahmsweise kann der Unterrichtsnehmer von dieser Verpflichtung befreit werden, sofern er über eine Liege gleichen Typs verfügt. In diesem Fall vermindert sich das Unterrichtshonorar um Fr. 500.–.
6. Ausbildungsplan
Die Daten der Ausbildungswochenenden und des Prüfungswochenendes werden vom Unterrichtsgeber im voraus festgelegt.
7. Ausbildungsinhalt
Der an jedem Ausbildungswochenende vom Unterrichtsgeber zu vermittelnde Ausbildungsstoff ist im Ausbildungskonzept enthalten. Der Unterrichtsnehmer erhält auf Wunsch ein Exemplar.
Der Unterrichtsgeber behält sich Änderungen, welche aufgrund des Ausbildungsfortschrittes der Unterrichtsnehmer erforderlich werden, ausdrücklich vor.
8. Abschlussprüfung
Nach Abschluss des Ausbildungslehrganges ist der Unterrichtsnehmer berechtigt, an der Abschlussprüfung teilzunehmen, sofern er mindestens 90% der Ausbildungsstunden gemäss Ausbildungsplan absolviert hat.
Die Abschlussprüfung erfolgt nach Massgabe des Prüfungsreglementes, welches dem Unterrichtsnehmer ausgehändigt wird, wenn er sich zu Prüfung anmeldet.
9. Diplom
Hat der Unterrichtsnehmer die Abschlussprüfung mit Erfolg bestanden, erhält er das Diplom „Atlaslogie“. Die Aushändigung des Diploms berechtigt zur Verwendung der Bezeichnung „dipl. Atlaslogist / Atlaslogistin“.
10. Rechte und Pflichten von dipl. AtlaslogistInnen
10.1 Ausübung der Atlaslogie
Der Unterrichtsnehmer nimmt zur Kenntnis, dass zur Ausübung der Atlaslogie nur berechtigt ist, wer die Abschlussprüfung mit Erfolg bestanden hat. Ohne Diplom darf der Unterrichtsnehmer seine Dienstleistungen als Atlaslogist weder gegen Entgelt noch ohne Entgelt anbieten.
10.2 Ethische Richtlinien
Der Unterrichtsnehmer verpflichtet sich nach erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung, die Atlaslogie nach Massgabe der „Ethischen Richtlinien für Atlaslogisten“ auszuüben. Die „Ethischen Richtlinien für Atlaslogisten“ werden dem Unterrichtsnehmer zusammen mit dem Diplom ausgehändigt. Ein Verstoss gegen die Ethischen Richtlinien kann den Entzug der Erlaubnis zur Ausübung der Atlaslogie nach sich ziehen.