AGB

Schule für Atlaslogie

AGB

Way to Life GmbH
Hauptstrasse 7
4552 Derendingen

Ausgabe für die Schweiz

1. Anmelde Gebühr

Die im Vertrag vereinbarte Anmelde­ge­bühr ist innert 10 Tagen auf das Konto des Unterrichtsgebers zu über­weisen.

2. Ausbildung Honorar

Das im Vertrag vereinbarte Ausbil­dungs­honorar umfasst folgende Leis­tungen:

– 11 Ausbildungswochenenden zu je 12 Ausbildungsstunden

– Ausbildungsunterlagen

– Spezialliege

– Prüfungswochenende inkl. Diplom, so­fern die Prüfung mit Erfolg bestan­den wurde

– Ausbildungsstundennachweis

3. Rücktritt vom Vertrag

Der Rücktritt vom Vertrag muss in je­dem Fall schriftlich erfolgen.

3.1 Rücktritt vor Ausbildungsbe­ginn

Tritt der Ausbildungsnehmer vor Aus­bil­dungsbeginn vom Vertrag zurück, so wird die einbezahlte Anmeldegebühr wie folgt zurückerstattet:

– Bei Rücktritt bis drei Monate vor Aus­bil­dungsbeginn ist eine Bearbeitungs­ge­bühr von Fr. 150.– geschuldet. Es wer­den somit Fr. 350.– zurückerstat­tet.

– Bei Rücktritt bis einen Monat vor Ausbil­dungsbeginn ist eine Bearbei­tungsge­bühr von Fr. 250.– geschul­det. Es wer­den somit Fr. 250.–zu­rückerstattet.

– Bei Rücktritt weniger als einen Monat vor Ausbildungsbeginn verfällt die ganze Anmeldegebühr.

3.2 Rücktritt nach Ausbildungsbe­ginn

– Bei Rücktritt spätestens bis und mit dem sechsten Ausbildungswochen­ende wird das halbe Ausbil­dungshonorar zurücker­stattet. – Bei Rücktritt nach dem sechsten Ausbil­dungswochenende erfolgt keine Rücker­stattung des Ausbildungshono­rars.

3.3 Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen

Macht der Unterrichtsnehmer für sei­nen Rücktritt gesundheitliche Gründe geltend, so wird das Unterrichtshono­rar pro rata temporis zurückerstattet, sofern der Unter­richtsnehmer durch ärztliches Zeugnis nachweist, dass er aus gesundheitlichen Gründen den Ausbildungslehrgang abbre­chen muss.

3.4 Eigentumsvorbehalt

Die dem Unterrichtsnehmer ausgehän­digte Spezialliege geht erst mit erfolgreich bestandener Prüfung und vollständiger Bezahlung des Ausbildungshonorars ins Eigentum des Unterrichtsnehmers über. Wird die Ausbildung aus welchen Gründen auch immer nicht mit dem Diplom abge­schlossen, ist die Spezialliege umgehend dem Schulleiter auf Kosten des Unter­richtsnehmers zurückzugeben.

4. Verhinderung am Unterricht

4.1 Verhinderung durch den Unter­richtsgeber

Lektionen, welche wegen Verhinde­rung des Unterrichtsgebers ausfallen, werden nachgeholt oder durch einen Lehrbeauf­tragten durchgeführt.

4.2 Verhinderung durch den Unter­richtsnehmer

Lektionen, welche wegen Verhinde­rung des Unterrichtsnehmers ausfal­len, werden nicht nachgeholt.

 

5. Ausbildung Materialien

5.1 Ausbildungsordner

Der Unterrichtsnehmer erhält vom Unter­richtsgeber ausführliche Ausbil­dungsun­terla­gen in Form eines Ausbil­dungsord­ners. Das Material wird lau­fend abgege­ben, so dass der Unter­richtsnehmer bei Abschluss des Aus­bildungslehrganges im Besitze der vollständigen Unterlagen ist.

Bei Rücktritt des Unterrichtsnehmers vor Abschluss des Ausbildungslehr­ganges be­steht kein Anspruch auf Aushändigung der noch nicht zur Ver­fügung gestellten Aus­bildungsunterla­gen.

5.2 Vertraulichkeit der Unterlagen

Die dem Unterrichtsnehmer vom Un­ter­richtsgeber abgegebenen Ausbil­dungs­unterla­gen sind nur für den per­sönlichen Gebrauch durch den Unter­richtsnehmer bestimmt. Der Unter­richtsnehmer ver­pflichtet sich, die Aus­bildungsunterlagen weder in irgend­ei­ner Form zu kopieren noch Dritten in irgendeiner Form zugäng­lich zu ma­chen.

5.3 Spezialliege

Der Unterrichtsnehmer verpflichtet sich, die Unterrichtsgeber gelieferte Spezial­liege zu übernehmen und mit dieser zu ar­beiten. Ausnahmsweise kann der Unter­richts­nehmer von dieser Verpflichtung be­freit werden, sofern er über eine Liege gleichen Typs verfügt. In diesem Fall ver­mindert sich das Unterrichtshonorar um Fr. 500.–.

6. Ausbildungsplan

Die Daten der Ausbildungswochenen­den und des Prüfungswochenendes werden vom Unterrichtsgeber im vor­aus festge­legt.

7. Ausbildungsinhalt

Der an jedem Ausbildungswochenende vom Unterrichtsgeber zu vermittelnde Aus­bildungsstoff ist im Ausbildungs­konzept enthalten. Der Unterrichts­nehmer erhält auf Wunsch ein Exemplar.

Der Unterrichtsgeber behält sich Änderun­gen, wel­che auf­grund des Ausbildungsfort­schrittes der Unterrichtsnehmer erforder­lich wer­den, ausdrücklich vor.

8. Abschlussprüfung

Nach Abschluss des Ausbildungslehr­gan­ges ist der Unterrichtsnehmer be­rechtigt, an der Abschlussprüfung teil­zunehmen, sofern er mindestens 90% der Ausbil­dungs­stunden gemäss Aus­bildungsplan absolviert hat.

Die Abschlussprüfung erfolgt nach Mass­gabe des Prüfungsreglementes, welches dem Unterrichtsnehmer aus­gehändigt wird, wenn er sich zu Prü­fung anmeldet.

9. Diplom

Hat der Unterrichtsnehmer die Ab­schluss­prüfung mit Erfolg bestanden, erhält er das Diplom „Atlaslogie“. Die Aushändigung des Diploms berechtigt zur Verwendung der Bezeichnung „dipl. Atlaslo­gist / Atlas­logistin“.

10. Rechte und Pflichten von dipl. AtlaslogistInnen

10.1 Ausübung der Atlaslogie

Der Unterrichtsnehmer nimmt zur Kennt­nis, dass zur Ausübung der At­laslogie nur berechtigt ist, wer die Ab­schlussprüfung mit Erfolg bestanden hat. Ohne Diplom darf der Unterrichts­nehmer seine Dienst­leistungen als At­laslogist weder gegen Entgelt noch ohne Entgelt anbieten.

10.2 Ethische Richtlinien

Der Unterrichtsnehmer verpflichtet sich nach erfolgreich absolvierter Ab­schluss­prü­fung, die Atlaslogie nach Massgabe der „Ethischen Richtlinien für Atlaslogisten“ aus­zuüben. Die „Ethischen Richtlinien für Atlaslogisten“ werden dem Unterrichts­nehmer zu­sammen mit dem Diplom aus­gehän­digt. Ein Verstoss gegen die Ethi­schen Richtli­nien kann den Entzug der Erlaubnis zur Aus­übung der Atlaslogie nach sich ziehen.

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